Auswandern

Einwandern und Daueraufenthalt, Aufenthaltserlaubnis

Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist nicht mehr möglich. Dazu muss vor der Einreise in der Heimat ein für den Aufenthalt abgestimmtes Visum beantragt werden (Kosten hierfür derzeit um die 400 bis 500 Euro).

Zunächst erhält man ein provisorisches Aufenthaltsvisum mit 60 Tagen Gültigkeit. Baldmöglichst nach Einreise sollte man mit diesem zur Einwanderungsbehörde "Dirección General de Migración" in der Dominikanischen Republik gehen, um dort dann den weiteren Verlauf für die Beantragung der 'Residencia Temporal' in die Wege zu leiten.

Residencia temporal - Kosten: RD$ 20.000, Bearbeitungszeit 90 Tage bis 6 Monate. Diese kann oftmals verlängert werden. Dafür fallen unterschiedliche Kosten an.

Abweichende Zahlen für folgende Personengruppen:
Renter: RD$ 29.000, Bearbeitungszeit 45 Tage, 2.000 US$ monatliche Rente
Pensionäre: RD$ 29.000, Bearbeitungszeit 45 Tage, 1.500 US$ monatliche Pension
Investoren: RD$ 37.000, Bearbeitungszeit 45 Tage, 200.000 US$ Investition

Residencia permanente - Kosten: RD$ 16.500, Bearbeitungszeit 90 Tage. Nachdem man 5 Jahre die Residencia temporal besitzt, hat man Anspruch auf die Beantragung der Residencia permanente.

Residencia definitiva - Kosten: RD$ 20.500, Bearbeitungszeit 5 Tage. Man muss 10 Jahre lang die permanente besitzen. Dann kann die definitiva (Daueraufenthalt) beantragt werden.

Alle angegebenen Kosten enthalten auch die Kosten für das ärztliche Attest, welches vor Ort durchgeführt wird.

Erfordernisse für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung:
(Die Mehrheit der angeführten Nachweise und Dokumente werden bereits für die Beantragung der Residencia temporal eingereicht)

  • Formloses Antragsschreiben in Spanisch
  • Visumsantrag (Formular unter www.consuladord.com)
  • Passfoto
  • Originalreisepass (mind. 18 Monate gültig)
  • Fotokopie des Personalausweises
  • Führungszeugnis im Original mit Übersetzung ins Spanische
  • Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung ins Spanische
  • Heiratsurkunde (im Falle einer Familienzusammenführung)
  • Unterlagen über die wirtschaftliche Solvenz
  • Garantieschreiben (garantiert Übernahme der Lebenshaltungs- und Rückführungskosten)
  • Bescheinigung des Arbeitsministeriums
  • Für jeden Familienangehörigen der mit einreist ist ein zusätzliches Einkommen von 250 US$ nachzuweisen
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